Dienstvereinbarungen unterschrieben

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen zwischen dem Bundespolizei Hauptpersonalrat (BHPR) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) wurden am 28. Mai die Dienstvereinbarungen (DV) zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei während einer Sondersitzung des BHPR unterschrieben. Dabei gibt es wegen der unterschiedlichen Rechtssituationen für die Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamtinnen und –beamten einerseits und für die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei andererseits, separate Dienstvereinbarungen.

Bereits am 29. Mai werden der Präsident der Bundespolizei, die Präsidenten der Direktionen und der Bundespolizeiakademie zusammen mit den Vorsitzenden der Übergangspersonalräte gemeinsam durch die Leitung der Abteilung B im BMI und Teilnehmern des BHPR in die Dienstvereinbarungen eingewiesen. Damit soll erreicht werden, dass alle Beteiligten eine gleiche Bewertung der einzelnen Inhalte erfahren, um den Sinn und die Philosophie der Dienstvereinbarungen in Multiplikatorenfunktion an die Personalisten vor Ort weitergeben können.
In der ersten Juniwoche wird es dann weitere entsprechende Zusammenkünfte auf Ebene der Direktionen mit den zuständigen Personalräten geben.

Bereits in den nächsten Tagen werden dann Dienstposten des neu gebildeten Bundespolizeipräsidiums und der Bundespolizeidirektionen (ohne BPOLD Flughafen/Main) mit einem entsprechenden Anforderungsprofil ausgeschrieben. Ebenfalls werden im 1. Schritt die Ausschreibungen von Dienstposten neuer MKÜ´en folgen. Sind in einer Direktion bereits MKÜ´en vorhanden, werden diese nicht ausgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Inspektionen, in denen der Dienstposten der Leiterin oder des Leiters dem höheren Dienst zugeordnet ist, die Dienstposten der Stellvertreterin, des Stellvertreters in gleicher Weise ausgeschrieben.
Die Auswahl im ersten Schrit erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung. Konkurrenzen unter gleich qualifizierten Beschäftigten werden nach Sozialkriterien entschieden.

Die DPolG legt großen Wert darauf, dass die einzelnen Schritte nacheinander abgearbeitet werden, damit für einzelne Kolleginnen und Kollegen keine Nachteile entstehen und damit die Schrittfolgen transparent bleiben

Soweit zunächst zum aktuellen Stand!

Für die DPolG ist klar, dass die Inhalte der Dienstvereinbarungen jetzt in der praktischen Anwendung ihre tatsächliche Qualität erfahren werden. Klar ist auch, dass durch den Bestand zweier DV bei weitem nicht alle Fassetten der personellen Umsetzung lückenlos erfasst werden können. Die DV bieten jedoch nach unserer festen Überzeugung, bei wohlwollender und mit den Beschäftigten und den Personalräten abgestimmter Handhabung, einen nutzbaren Rahmen, um eine sozialverträgliche personelle Umsetzung zu erzielen.

So ist es gelungen, für die Tarifbeschäftigten eine Arbeitsplatzsicherung und wirksame Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren. Zwar müssen die Tarifbeschäftigten mit einer Ablehnung der Altersteilzeit im Bockmodell durch den Bundesfinanzminister leben, jedoch konnte erreicht werden, dass sich für Tarifbeschäftigte, die bis zum 31.12.2011 in Rente gehen, ihr Dienstort nicht mehr ändert. Auch übertariflich konnte dem Finanzminister für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen E1 bis E8 TVöD die Zahlung von 150 € monatlich, max. für vier Jahre abgerungen werden. Diese Ausgleichszahlung erfolgt, wenn Beschäftigte im Zuge der Neuorganisation versetzt werden und unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung verzichten.

Auch für die Beamten konnten zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen vereinbart werden.
So müssen zum Beispiel auch Beamtinnen und Beamte, die bis zum 31.12.2011 in den ges. Ruhestand treten, ihren Dienstort nicht mehr ändern.

Die wichtigsten Forderungen des DPolG FV Bundespolizei finden sich in den Dienstvereinbarungen wieder. Diese sind:

- kein Verdrängungseffekt
- sozialverträgliche Umsetzung
- transparente Bilanzierung nach jedem Verfahrensschritt
- keine Kündigungen im Tarifbereich.


Alle, die von der personellen Umsetzung der Neuorganisation berührt werden und aktiv die Umsetzung betreiben, müssen nun couragiert die Dienstvereinbarungen als Basis für sozialverträgliche Personalmaßnahmen nutzen.

Die DPolG wird aktuell über den Verlauf der personellen Umsetzung weiter berichten.


Die Dienstvereinbarungen hier als Download :

- für Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamte
- für den Tarifbereich

- Katalog Sozialkriterien


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