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BKA-Gesetz: DPolG begrüßt Entscheidung


BKA-Gesetz: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt Entscheidung der Bundesregierung.
DPolG: Änderungen sind notwendig

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, das BKA-Gesetz nun endlich auf den Weg zu bringen. Die neuen Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes sind nach Auffassung der DPolG zur Bekämpfung des Terrorismus unerlässliche Instrumente.

Der DPolG- Bundesvorsitzende Rainer Wendt erklärte hierzu in Berlin: „ Nach monatelangem Tauziehen hat die große Koalition nun doch endlich etwas auf den Weg gebracht. Das Bundeskriminalamt muss selbstverständlich in der Lage sein, auch im Bereich der Abwehr von Gefahren, also schon im Vorfeld von Straftaten, tätig zu werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine vernetzte und klar geregelte Zusammenarbeit von Länderpolizeien, dem Bundeskriminalamt und internationalen Sicherheitsbehörden die richtige Antwort auf die terroristische Bedrohung ist.

Allerdings sind wir der Auffassung, dass in den parlamentarischen Beratungen Änderungen möglich sein müssen. Auf gar keinen Fall darf das Bundeskriminalamt zur „Chefpolizei„ für die Länderpolizeien werden. Der Föderalismus hat sich vor allem im Bereich der Inneren Sicherheit bewährt. Deshalb sind wir dagegen, dass ein „Bundes-FBI„ als vorgesetzte Dienststelle unserer Landeskriminalämter auftritt. Im Gesetz muss deshalb eine gemeinsame Zuständigkeit einvernehmlich geregelt sein.
Diejenigen, die in den neuen Kompetenzen einen zu starken Eingriff in die Bürgerrechte sehen, verkennen die Dimension der Bedrohung. In so fern halten wir den Gesetzentwurf grundsätzlich für verhältnismäßig und notwendig. Trotzdem haben wir die Befürchtung, dass das letzte Wort wieder einmal in Karlsruhe gesprochen werden wird.„


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