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DPolG fordert Ausweitung des Zusatzurlaubs

im Schichtdienst

Der gesundheitlich besonders belastende Schichtdienst in der Bundespolizei benötigt einen verbesserten Ausgleich für den Nachdienst.

Der Dienstherr gewährt bisher maximal vier Tage Zusatzurlaub, dieses muss nach Auffassung der DPolG ausgeweitet werden.

Die DPolG erörterte die Forderung mit dem Präsidenten der Bundespolizei und warb um Unterstützung hinsichtlich einer entsprechenden Sonderregelung auf der Grundlage der Erholungsurlaubsverordnung. Die DPolG fordert pro 100 Nachtdienststunden einen vollen Tag Zusatzurlaub.
Präsident Seeger teilte mit, dass er grundsätzlich unterstütze, was den Beschäftigten gut tue und sagte eine generelle Prüfung zu.

Zu einer entsprechenden Änderung bedarf es jedoch einer Änderung der Verordnung die nur durch die Bundesregierung beschlossen werden kann. Die DPolG wird sich deshalb nach einem bereits mit dem Staatssekretär Dr. Hanning geführten Gespräch gegenüber den Bundesinnenminister Dr. Schäuble weiter einlassen.

Vorteile einer Sonderregelung in der EUrlV:

Es bedarf keiner grundsätzlichen Neuregelung. Die Sonderregelung für schichtdienstleistende Bundespolizeibeamte kann auf bestehende Regelungen der EUrlV aufgebaut werden.Die Regelung trifft nicht „Tagesschichtdienstleistende“. Es ist deshalb erforderlich, dass sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für alle Dienstarten der Bundespolizei nur noch an den geleisteten Nachtdienststunden orientiert. Damit fällt die bisher teilweise verwaltungsaufwändige Unterscheidung zwischen Wechsel- und Schichtdienst im Polizeibereich ersatzlos weg.Die Begrenzung auf „Beamte des Schichtdienstes“ ist auch in der Praxis problemlos zu handhaben, da für diesen Personenkreis bereits jetzt Aufzeichnungspflicht besteht.

Die DPolG-Forderung zum Zusatzurlaub bedeutet auch eine höchst unbürokratische Regelung:


mindestens:   Zusatzurlaub im Urlaubsjahr :  
100 Nachtdienststunden   1 Arbeitstag 
200 Nachtdienststunden   2 Arbeitstage 
300 Nachtdienststunden   3 Arbeitstage 
400 Nachtdienststunden   4 Arbeitstage 
500 Nachtdienststunden   5 Arbeitstage 
600 Nachtdienststunden   6 Arbeitstage 
700 Nachtdienststunden   7 Arbeitstage 
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