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DB AG : Keine Übertragung repressiver Aufgaben !


DB AG will keine Übertragung repressiver Aufgaben von der Bundespolizei!
In einer Medienmitteilung warnte die DPolG kürzlich vor der Übertragung von Polizeiaufgaben an die DB AG. Als Reaktion hierauf kam es jetzt am 16. Juni zu einem Gespräch mit dem Leiter Operations der DB Sicherheit in Hamburg.

" Die DB AG hat keinerlei Interesse gesamte Aufgabenbereiche der Bundespolizei im Bereich der bahnpolizeilichen Aufgaben übertragen zu bekommen."
So der zuständigen Leiter Operations der DB Sicherheit GmbH, Dirk Fleischer, gegenüber den Vertretern des DPolG Fachverbandes Bundespolizei. Seitens der DPolG nahmen der Bundesvorsitzende des Fachverbandes Hans-Joachim Zastrow, der 1. stellvertretende Bundesvorsitzende Heiko Teggatz, und der Bahnpolizeiexperte Volker Semlyanikin an dem Gespräch teil.

Herr Fleischer bestätigte, Herr Fleischer bestätigte, dass in einer Arbeitsgruppe des BMI und der DB AG die Fortschreibung der bestehenden Ordnungspartnerschaft diskutiert wird. Im Rahmen dieser Gespräche wird auch über die Anwendung des § 63 II BPOLG diskutiert. Konkret werde geprüft, Mitarbeiter der DB AG im Sinne des § 63 Abs. 2 des BPOLG (Bundespolizeigesetz) zu Hilfspolizeibeamten zu bestellen. Dabei gehe es insbesondere darum, ein Bedürfnis der Bundespolizei zur Übertragung von Tätigkeiten bei der Abwehr von Gefahren nach § 3 BPOLG (Bahnpolizeiaufgaben) festzustellen und zu begründen.

Die DPolG begrüßte die klare Aussage des DB-Vertreters, auf keinen Fall repressive Aufgabenteile durch Hilfspolizeibeamte ausführen lassen zu wollen. Dieses sei auch zu keinem Zeitpunkt so von der DB AG gefordert worden, so Dirk Fleischer. Der Leiter Operations kann sich vielmehr vorstellen die Hilfspolizisten mit der Dokumentation von Strafanzeigen gegen „Unbekannt“ im Deliktsfeld Graffiti oder die Vorbereitung von Strafanzeigen im Deliktsfeld der Kleinstkriminalität, wie Leistungserschleichung zu betrauen.

Die DPolG hält an ihrer bisherigen Position weiterhin fest und lehnt somit die Bestellung von Hilfspolizisten ab. Hoheitliche Aufgaben gehören in die Hand hierfür ausgebildeter Polizeibeamtinnen und -beamter. Es sei Pflicht der Bundesregierung und des Parlaments die Bundespolizei personell so auszustatten, dass diese ihre gesetzliche Aufgabenerfüllung autark erfüllen könne. Im Bereich der Inneren Sicherheit dürfe es zu keinen Qualitätseinbußen kommen, so der Fachverbandvorsitzender Hans-Joachim Zastrow.


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