Zweifel am BKA-Gesetz müssen ernst genommen werden
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die in der Bundestagsdebatte geäußerten Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und das Gesetz ohne ernsthafte Befassung mehrheitlich durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle.
In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:
„Mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze sind in den letzten Jahren vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt worden. Diese Sicherheitsgesetzgebung hat Bevölkerung und Sicherheitsorgane gleichermaßen verunsichert und die Zweifel an Kompetenz und Sorgfalt des Gesetzgebers gestärkt.
Es ist grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben und wir halten auch die „Online-Durchsuchung“ in diesem Zusammenhang für vertretbar und notwendig. Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen.
Erkenntnisse aus der „Online-Durchsuchung“ erst vom BKA selbst und erst später von Richtern begutachten zu lassen, ist unakzeptabel und dürfte auch in Karlsruhe scheitern. Den Schutz privater Lebensgestaltung der „BKA-Selbstkontrolle“ anzuvertrauen, genügt der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG nicht.
Die Rechtfertigung der Bundesjustizministerin Zypries, es sei kein ausreichendes Personal bei den Gerichten vorhanden, ist angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs einfach abenteuerlich. Die Verfassungsmäßigkeit von Sicherheitsgesetzen darf doch wohl nicht an einigen Planstellen für die Justiz scheitern, zumal ohnehin nur wenige „Online-Durchsuchungen“ erfolgen sollen.“





