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DPolG im Gespräch mit dem BMI

DPolG im Gespräch mit dem BMI. v.l.: Fr.Schmitt-Vockenhausen, Hr. Verenkotte, Hr. Becker, Fr. Bassier, Heiko Teggatz, Hans-Joachim Zastrow, Frank Richter


Am 1. Oktober 2008 führte der Bundesvorsitzende des DPolG FV Bundespolizei Hans-Joachim Zastrow in Berlin ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter Bundespolizei Christoph Verenkotte. Kollege Zastrow wurde durch seine Stellvertreter, Heiko Teggatz und Frank Richter begleitet. Von den Referaten der Abteilung Bundespolizei nahmen Frau Dr. Schmitt-Vockenhausen und Frau Bassier -B1- sowie Herr Becker -B2- teil. Das in freundlicher und offener Atmosphäre geführte Gespräch hatte nachfolgende Schwerpunktthemen:

Stand der Neuorganisation der Bundespolizei
Der Vorsitzende des DPolG FV Bundespolizei Hans-Joachim Zastrow betonte, dass er für ein stringentes Festhalten an den Dienstvereinbarungen sei. Es dürfe nicht zu schwammigen Auslegungen oder nicht vereinbarten Abweichungen von den Dienstvereinbarungen kommen. Das Vertrauen der Beschäftigten in den Inhalt der Dienstvereinbarungen sei von entscheidender Bedeutung und dürfe durch Falschinterpretationen nicht leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden.

Der Abteilungsleiter B, Christoph Verenkotte, stimmte dem zu und sagte, für ihn sei ein abgestimmtes Verfahren zwischen BHPR und Abteilung B sehr wichtig. In diesem Zusammenhang sprach der Abteilungsleiter die eingerichtete Clearing-Stelle an. Diese sei geeignet sich zwischen den Vertragspartnern bei Fragen hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung der Dienstvereinbarungen auf schnellem Wege abzu-stimmen. Zum Stand der Auswahlentscheidung berichtet das Bundespolizeipräsidium, dass man sich im Zeitplan befinde.

Personalratswahlen
Termine oder Einzelheiten zu den im nächsten Jahr anstehenden Personalratswahlen sind noch nicht festgelegt. Kollege Zastrow kündigte das Vorhaben der DPolG an, bei möglichst vielen Dienststellen Verselbstständigungen und damit die Wahlen eigener Personalräte vor Ort zu erreichen. An konkreten Beispielen zeigte er Problemfelder zur Gestaltung und Durchführung der nächsten Personalratswahlen in der Bundespolizei auf.
Der AL kündigte darauf die Absicht an, voraussichtlich noch im Oktober zum Thema Personalratswahlen 2009 eine Gesprächsrunde unter Beteiligung der Polizeigewerkschaften und des Bundespolizei-Hauptpersonalrates durchzuführen.

Auch zum Thema "Vorbereitung der Evaluierung der Neuorganisation der Bundespo-lizei", welche ja spätestens im März 2010 ansteht, sollen zur Transparenz vergleichbare Gespräche geführt werden.

Laufbahnverlaufsmodell Bundespolizei
Zur aktuellen Diskussion über notwendige Änderungen im Laufbahnrecht der Bundespolizei sagte Hans-Joachim Zastrow: "Der DPolG FV Bundespolizei setzt sich vehement für ein Verfahren ein, dass einen prüfungsfreien Aufstieg in den gPVD vorsieht. Über das bisherige Attraktivitätsprogramm werden wir es nicht schaffen, die von der Politik beschlossenen 40% Anteil gPVD im Jahre 2013 zu erreichen. Um die gewünschte Hebungsraten bis Ende 2013 überhaupt erreichen zu können, muss kurzfristig ein Systemwechsel erfolgen.“

In diesem Zusammenhang wurde auch das DPolG-Laufbahnverlaufsmodell Bundespolizei (LVM BPOL) erörtert. Als ersten schnellen Schritt in diese Richtung sympathisiert die DPolG mit einer Anlehnung an das bayerische Modell. Bei der bayerischen Landespolizei können Kolleginnen und Kollegen im Statusamt PHM+Z prüfungsfrei zum POK ernannt werden. Voraussetzung ist das Lebensalter von 46 Jahren und eine dreijährige Verweildauer im Amt PHM +Z. Für die Bundespolizei fordert die DPolG darüber hinaus ein vergleichbares Verfahren zum prüfungsfreien Aufstieg vom PHM zum PK. Beim Lebensalter soll hierbei aus Sicht der DPolG auf die Vollendung des 40. Lebensjahres abgestellt werden.

AL Verenkotte erklärte, dass das Ziel, 2013 den Anteil gPVD in der Bundespolizei auf 40% zu heben, unbedingt erreicht werden müsse. Allerdings müsse man sich über die Wege dahin unterhalten. Wichtig sei in jedem Fall, das Ziel zu erreichen. Wenn die bisherigen Vorgehensweisen angepasst werden müssten, müsse man die Alternativen nüchtern prüfen. Zunächst beabsichtige er die aktuelle Situation gründlich zu analysieren. AL Verenkotte sicherte zu, innerhalb des nächsten halben Jahres hierüber - auch in Abstimmung mit dem Präsidium- eine Entscheidung zu treffen. Diese sollen dann zunächst gründlich mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften besprochen werden.

Im Vorfeld des Gesprächs mit dem DPolG FV Bundespolizei hatte der Abteilungsleiter Bundespolizei auch mit dem Präsidenten Seeger über dieses Thema gesprochen und erfahren, dass dieser dem "Bayerischen Modell" gegenüber aufgeschlossen sei.

Der Vorsitzende des DPolG FV Bundespolizei warb in diesem Zusammenhang noch einmal für das durch die DPolG vorgeschlagene LVM BPOL, in dem grundsätzlich jeder PVB wenigstens das Endamt A11 ruhegehaltsfähig erreichen soll. Dabei müsse man sich von der bisher in der Bundespolizei üblichen Überlegung verabschieden, dass jeder Angehörige des gPVD zugleich ein Polizeiführer sei. Abteilungsleiter Verenkotte verhielt sich zu dem LVM BPOL offen, und sagte zu, das von der DPolG vorgelegte LVM BPOL in die Gesamtüberlegungen mit einzubeziehen.
Er informierte in diesem Zusammenhang die Kollegen des DPolG FV Bundespolizei darüber, dass nunmehr die Aussicht bestünde, die aktuelle Änderungsverordnung zur BPolLV bis Ende Oktober/Anfang November 2008 ins Kabinett einzubringen. Diese könne dann voraussichtlich zum Jahreswechsel wirksam werde. Es sei bereits durch Erlass geregelt, den bisherigen Aufruf zu stoppen. Zeitgerecht werde ein erneuter angepasster Aufruf zur Teilnahme am Aufstiegsverfahren gem. § 30 Abs. 5-11 BPolLV erfolgen.

Bahnpolizei
Der Bundesrechnungshof überprüft zurzeit die Aufgabe Bahnpolizei. Dieses war Anlass für die DPolG erneut die wichtige bahnpolizeiliche Aufgabe mit der Abteilung Bundespolizei zu erörtern. Herr Verenkotte sprach sich in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich für den Aufgabenbereich Bahnpolizei in der Bundespolizei aus. Er betonte: "Die bahnpolizeilichen Aufgaben sind ein wesentliches Element im Rah-men der Terrorbekämpfung, sowie zur Stärkung der inneren Sicherheit und auf dem Gebiet der fußballbegleitenden Kriminalität." Angeregt durch aktuelle öffentliche Berichterstattung, wurden in dem Gespräch auch kurz die Positionen zum Personal- und Kostenaufwand bei Einsätzen der Bundespolizei im Zusammenhang mit Fußballspielen beleuchtet.

Lebensarbeitszeit
Der DPolG FV Bundespolizei hält an seiner Auffassung fest, wonach die Lebensarbeitszeit für Polizistinnen und Polizisten in der Bundespolizei grundsätzlich das 60. Lebensjahr nicht überschreiten darf. Nachdenken könne man über eine freiwillige Verlängerung und ggf. eine Faktorisierung der Lebensarbeitszeit. Bei der Faktorisierung würden operative Dienste, die besonders physisch belastend sind, bei der Be-rechnung der Lebensarbeitszeit höher bewertet und das Ende der Lebensarbeitszeit so früher erreicht werden.
Die bisherige Meinung der Abteilung Bundespolizei, welche eine gleichgeschaltete Hebung auf 62 Jahre vorsah, lehnte Zastrow ab. AL Verenkotte zeigte sich in der Frage der Lebensarbeitszeit offen. Sollte die Politik sich für neue Modelle der Le-bensarbeitszeitberechnung oder ein Festhalten an der 60-Jahresgrenze entscheiden, würde die Abteilung Bundespolizei im BMI sich keinesfalls dagegen stellen. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung sehe die Abteilung aber auch insgesamt Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung des Dienstes in der Bundespolizei. Dabei müssten Faktoren wie Einstellungszahlen, zufriedener Berufsalltag und ein höheres Pensionsalter bei der Gestaltung des Polizeidienstes Berücksichtigung finden. Er bedauerte, dass wahrscheinlich das Dienstrechtsneuordungsgesetz dabei den Überlegungen etwas zuvor kommen wird. Jedoch ist er gerade aufgrund der aktuellen Demografiediskussion optimistisch, dass man bei dem Thema im Gespräch bleibt. In dem Zusammenhang erklärte er, dass die Diskussion über die Änderungen der Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit, welche sich aus einer Neufassung der PDV 300 ergeben würden, noch nicht abgeschlossen sei.

Auslandseinsätze durch die Bundespolizei
Der Vorsitzende des DPolG FV Bundespolizei und der AL Bundespolizei sind sich darin einig, dass die Lasten der Auslandseinsätze auch zukünftig nicht allein durch die Bundespolizei getragen werden dürfen. Auslandseinsätze müssen eine Aufgabe der Polizeien von Bund und Ländern bleiben. Der Bundesinnenminister werbe in der IMK ständig dafür, so Verenkotte. Die Grundsätze für Auslandseinsätze sollen sich nach Aussage des AL B auch zukünftig nicht ändern. So werden auch zukünftig Auslandseinsätze nur in befriedeten Gebieten und ausschließlich freiwillig stattfinden. Die Bundespolizei soll auch zukünftig keine Gendarmerieaufgaben durchführen. Es bleibt dabei, die Bundespolizei ist und werde keine Gendarmerie, so der Abteilungsleiter Bundespolizei. Zur Frage des Polizeiaufbaus in Afghanistan soll im Dezember noch eine Sitzung des Innenausschusses des DBT stattfinden. Eine weiter reichende Zuständigkeit sieht die DPolG bei Einsätzen im Rahmen von FRONTEX. Diese müssten anders als andere Auslandseinsätze gesondert betrachten werden. Das sind Aufgaben, die zum Schutz der europäischen Außengrenzen ein gutes Stück mehr unsere originäre Zuständigkeit berühren, so der Fachverbandvorsitzender Hans-Joachim Zastrow.

Zum Ende des Gesprächs informierte der Vorsitzende des DPolG FV Bundespolizei den Abteilungsleiter Bundespolizei noch darüber, dass DPolG und bgv zukünftig bei Personalratswahlen als „Bundespolizeigewerkschaften im dbb“ gemeinsam antreten wollen.


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