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Widerstand gegen Polizeibeamte auf Rekordhoch

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf neuem Rekordhoch

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat angesichts weiter steigender Zahlen beim Tatbestand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Unterstützung der Gesetzesinitiative aus Sachsen zur Verschärfung der Strafandrohung gefordert. Bundesweit stieg die Zahl der Widerstandshandlungen im Jahr 2008 auf 28.272, das sind 1.490 mehr als im Vorjahr. In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl um 1094 auf 6414 Fälle (plus 20,6 Prozent). Auch in Bremen (plus 18,5 Prozent), Hamburg (plus 7,7 Prozent), Berlin (plus vier Prozent) und Niedersachsen (plus 3,4 Prozent) gab es deutlich mehr Fälle als 2007.
Die DPolG fordert, die Strafandrohung bei Widerstand von derzeit 2 Jahren auf 5 Jahre anzuheben, damit die Gerichte auch härter urteilen können. Die Strafandrohung von zwei Jahren, so der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt in Berlin, entspricht dem Tatbestand der Fischwilderei und ist damit ein fatales Signal eines schwachen Staates.

In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
„Es war richtig, dass die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche beschlossen hat, die drastisch gestiegene Gewalt gegen Polizisten im Einsatz wissenschaftlich zu untersuchen. Der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bildet die tatsächliche Gewalt gegen die Polizei nur unzureichend ab. Im täglichen Einsatz erleben unsere Kolleginnen und Kollegen täglich tausendfach, wie Achtung und Respekt vor dem Staat und seinen Organen dramatisch abnehmen und körperliche Attacken gegen die Einsatzkräfte immer alltäglicher und immer brutaler werden.

Ob Demonstrationen, Fußballspiele, Volksfeste oder die ganz normale Familienstreitigkeit oder Lärmbelästigung – die Polizei wird immer wieder hemmungslos angegriffen und tausende Polizisten im Einsatz verletzt. Allein in der Bundeshauptstadt Berlin werden täglich neun Polizisten tätlich angegriffen, jeder dritte verletzt.

Aber die notwendige Untersuchung der Hintergründe und Entstehungsursachen darf nicht das einzige sein, was die Politik tut, denn diese Ergebnisse dürften erst in einigen Jahren vorliegen. Deshalb ist eine Anhebung der Strafandrohung als Sofortmaßnahme der notwendige Schritt, um deutlich zu machen, dass staatliches Handeln auch Anspruch darauf hat, durchgesetzt zu werden. Außerdem muss die Schutzausstattung unserer Einsatzkräfte sowie die Kommunikationsmöglichkeiten der Einheiten untereinander verbessert werden.“


Berlin, 12.06.2009


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