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Beförderungen 2009


DPolG und bgv forderten bereits im Mai die sofortige Beförderungsfreigabe. Das Präsidium hat nunmehr die Berechnung der Beförderungsmöglichkeiten, welche sich aus dem Haushaltsplan 2009 für die Bundespolizei ergeben, an die Direktionen und der Akademie angewiesen. Voraussetzung für die Beförderungen ab 1. Juli 2009 ist der Abschluss der Setzverfahren in den Behörden. Einen einheitlichen Beförderungsstichtag für alle gibt es nicht. Aufgrund der Setzungsproblematik zur Vermeidung von Nachteilen für Kolleginnen und Kollegen erwarten DPolG und bgv eine rückwirkende Einweisung. Der Kassenanschlag sieht in sofern bereits eine rückwirkende Planstelleneinweisung für Beförderungen im August auf den 01.07.09 vor.

Der in den letzten Jahren begonnene Binnenausgleich bei der Zuweisung der Wertigkeiten an die ehemaligen Präsidien und jetzt an die verschieden Direktionen inklusiv des Präsidiums und der Akademie wurde fortgesetzt. Das Ziel wird vermutlich erst mittelfristig erreicht werden. Es ist geplant, nahezu alle Wertigkeiten proportional zu den vorhandenen Dienstpostenbewertungen auf die jeweilig nachgeordneten Behörden zu verteilen. Der Kassenanschlag für die Verwaltung wird gesondert zugewiesen. Es bleibt das Ziel von DPolG und bgv in diesem Jahr zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für die Verwaltung zu realisieren.


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