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Hoffnung auf Gerechtigkeit bei Lebenszeiternennung

Hoffnung auf Wiederherstellung der Gerechtigkeit bei der Lebenszeiternennung
Staatssekretär Beus sagt neue Gespräche mit Parlamentariern zu


DPolG und bgv stellen sich seit Monaten intensiv gegen ungerechte Folgen der Lebenszeiternennung durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Hierzu haben DPolG und bgv nachhaltig Gespräche im BMI und im politischen Raum geführt. Auch der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen, schaltete sich mit einem Schreiben an Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in die Verhandlungen ein. Am 18. Juni 2009 wurde die Schlechterstellung von Beamtinnen und Beamten mit Einstellung vor der Gültigkeit des neuen Bundesbeamtengesetzes zum Thema beim Beteiligungsgespräch von dbb, DPolG und bgv im Bundesinnenministerium.
Völlig unverständlich fehlt zum §147 Abs. 2 des neuen Bundesbeamtengesetzes eine entsprechende Übergangsregelung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nach alter Bundesbeamtenrechtslage. Dieses hat zur Folge, dass die seit Jahren dienstleistenden Kolleginnen und Kollegen, die ihren Kopf sprichwörtlich bei zahlreichen Großeinsätzen wie dem NATO-Gipfel oder dem jährlichen 1. Mai-Einsatz für die innere Sicherheit in Deutschland hinhalten, mehrere Jahre später zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, als die jetzigen Dienstanfänger.
Seit einem Gespräch des BHPR am 24. Juni 2009 mit dem Staatssekretär im BMI, Dr. Hans Bernhard Beus, gibt es nun wieder berechtigte Hoffnung auf eine Korrektur der bisherigen Gesetzeslage. Dr. Beus sagte zu, nach den Bundestagswahlen erneut auf die Parlamentarier zuzugehen und die Möglichkeiten einer entsprechenden Gesetzesänderung zu erörtern.
Späte Einsicht ist besser, als keine Einsicht, so die Fraktion von DPolG und bgv im Bundespolizeihauptpersonalrat. Nachdem auch bei einzelnen Mitgliedern des Innenausschusses im Deutschen Bundestag durchaus die Bereitschaft zur Fehlerkorrektur des misslichen Gesetzes besteht, wird die Wiederherstellung der Gleichbehandlung betroffener Kolleginnen und Kollegen deutlich realistischer, so die Listenführer Roland Kummeth (bgv) und Hans-Joachim Zastrow (DPolG) in Berlin.
Grundsätzlich sehen bgv und DPolG in der Neuregelung des Bundesbeamtengesetzes ein seit Jahren gewerkschaftlich verfolgtes Ziel erreicht. Die Kolleginnen und Kollegen können nun bereits nach einer Probezeit von drei Jahren zu Lebenszeitbeamten ernannt werden.


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