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Bundesverfassungsgericht billigt Lissabon-Vertrag

DPolG: Weg frei für grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung
Mit großer Erleichterung hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) das grundsätzliche Ja des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag aufgenommen. Damit wird in Zukunft eine bessere grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung möglich sein.

DPolG Bundesvorsitzender Wendt: „Gerade auf dem Gebiet von Sicherheit und Justiz bedeutet der Vertrag von Lissabon eine enormen Sprung hin zu einer einfacheren, direkteren und demokratischeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU-Staaten. Statt den bisherigen, oft langwierigen Verhandlungen wird die Innere Sicherheit auf europäischer Ebene zukünftig so geregelt wie es sein sollte: schnell und effizient. Dem EU-Parlament ist dabei eine wesentlich stärkere Rolle als bisher zugedacht. Straftäter können sich schon mal warm anziehen – nationale Grenzen werden in der EU künftig bei der Verbrechensbekämpfung kaum noch eine Rolle spielen.“

Die DPolG fordert Bundestag und Bundesrat angesichts der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber macht, auf, diese schnell umzusetzen. Wendt: „Wir wollen, dass der Vertrag von Lissabon Anfang 2010 in Kraft treten kann. Auf die Sicherheitsbehörden in Europa warten umfangreiche Aufgaben, die mit den neuen Regelungen rasch angegangen werden sollten: Alle EU-Außengrenzen müssen optimalen Schutz, u.a. vor illegaler Einwanderung, Rauschgift-, Menschen- und Waffenhandel erhalten, dass kann die Gemeinschaft nur gemeinsam erreichen. Die Bekämpfung von Internetkriminalität, von organisierter Kriminalität sowie die Gefahren durch den Terrorismus erfordern ebenfalls schnelles Handeln und länderübergreifende Zusammenarbeit.“


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