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DPolG begrüßt Initiativantrag des BHPR zur AZV

Hans-Joachim Zastrow


„Dem weiterhin unzumutbaren Versuch einzelner Bundespolizeidirektionen, bewährte Dienstpläne zu ungunsten der Kolleginnen und Kollegen zu ändern, muss jetzt wirksam begegnet werden“, so der Bundesvorsitzende der DPolG –Fachverband Bundespolizei, Hans-Joachim Zastrow (55).

Zastrow sieht in der vom Bundespolizei-Hauptpersonalrat angestrebten Initiative zum Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem BMI zur Auslegung der Arbeitszeitverordnung (AZV) einen wichtigen Schritt zur praktische Anwendung der Richtlinie.

Seit September diesen Jahres versucht das Bundespolizeipräsidium in höchst restriktiver Art und Weise die Vorschriften der AZV für die Bundespolizei umzusetzen.

Zastrow beklagt konkret, dass das BPOLP die Bundespolizeidirektionen
entgegen der Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Neuorganisation aufgefordert hat, alle Dienstpläne in den Bundespolizeidienststellen der neuen AZV anzupassen. In der Dienstvereinbarung ist vertraglich zwischen BMI und BHPR vereinbart, dass bestehende Dienstpläne während der Neuorganisation der Bundespolizei nicht verändert werden.

Weiter hat der Innenstaatssekretär Dr. Beus dem BHPR in einem Gespräch mitgeteilt, dass die Bundespolizei bei ihrer Dienstplangestaltung als generelle Ausnahme i.S.d. Artikels 17 der Richtlinie 2003/88/EG zu sehen ist. Demnach wäre es ohne Schwierigkeiten möglich, von der nach der AZV vorgeschriebenen Mindestruhezeit von 11 Stunden in der Dienstplanung abzuweichen.

Aus diesem Grunde hat sich der BHPR entschlossen, zunächst die Regelungen gem. § 5 AZV in Form einer Dienstvereinbarung mit der obersten Dienstbehörde zu manifestieren. Ein dementsprechender Initiativantrag gem. § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG wurde bereits gestellt.
Über diesen Weg werden Fristen ausgelöst und Zuständigkeiten festgelegt, die einer weiteren Hinauszögerung einer Entscheidung gesetzlich normiert entgegenstehen.

Der Präsident der Bundespolizei hatte in der letzten Sitzung des Bezirkspersonalrates (BPR) in Potsdam angekündigt, bis Weihnachten eine Entscheidung zu treffen und diese dem BPR auch mitzuteilen. Zwei Tage vor Heiligabend ist diese Entscheidung der DPolG –Fachverband Bundespolizei jedenfalls nicht bekannt. Eine schöne Bescherung!


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