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BGH: Keine Sicherungsverwahrung für Sexualtäter

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt

Bundesgerichtshof: Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter abgelehnt
DPolG reagiert enttäuscht – Gefährlichkeit des Täters wird ignoriert

Mit Unverständnis reagiert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Ein verurteilter Sexualstraftäter darf demnach auf freiem Fuß bleiben, obwohl Gutachter den mehrfach Vorbestraften für gefährlich halten.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt äußerte sich enttäuscht über das Urteil: „Das Gericht ignoriert die Gefährlichkeit des Mannes, die nach wie vor von ihm ausgeht. Wenn mehrere Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass der Verurteilte weiterhin schwerwie-gende Straftaten begehen könnte, dann ist nicht nachvollziehbar, warum man eine ‚tickende Zeitbombe‘ auf freiem Fuß lässt.“

Wieder einmal zeigt sich, dass die juristische Entscheidung auf den Wortlaut reduziert wurde, die Meinung von Sachverständigen völlig kontrovers ist und die Polizei letztlich das ausbaden muss, was Rechtsprechung und medizinisch-psychologische Wissenschaft nicht auf einen Nenner bringen können.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die offensichtlich unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen durch eindeutige Regelungen zu ersetzen, die die aktuelle Gefährlichkeit des Täters und das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zum Maßstab haben.


Berlin, 13.01.2010


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