Bundesinnenminister folgt DPolG-Initiative
Bundesinnenminister Thomas de Maizière folgt DPolG-Initiative
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Angriffe auf Polizisten härter zu bestrafen. Vor dem Hintergrund zunehmend brutaler Übergriffe hatte die DPolG auf eine zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen verbesserten strafrechtlichen Schutzes gedrängt; nun folgt der Bundesinnenminister offensichtlich einer Initiative der DPolG.
Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Es zeigt sich, dass der Bundesinnenminister die Augen vor der Realität nicht verschließt und Wort hält. Das ist ein gutes Zeichen für alle Kolleginnen und Kollegen und ein Beweis für die Verlässlichkeit der neuen Bundesregierung.“
Konkret hat die DPolG insbesondere gefordert:
1. Die Strafandrohung des § 113 StGB soll auf fünf Jahre erhöht werden.
2. In den Qualifizierungstatbestand des § 113 Abs. 2 StGB sollen die Begehungsweisen aus § 224 StGB:
- „mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs“
- „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich“
aufgenommen werden. Der bisher erforderliche Nachweis der subjektiven Verwendungsabsicht einer Waffe muss entfallen.
3. Unabhängig davon, ob es sich um Widerstandshandlungen gemäß § 113 StGB oder sonstige Körperverletzungs- und/oder Nötigungstatbestände handelt, soll eine differenzierte Erfassung aller Gewaltdelikte gegen Vollzugskräfte sichergestellt werden.
Der letzte Punkt wurde bereits umgesetzt: Die Erfassungsmodalitäten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden mit Wirkung vom 01.01.2010 geändert und tragen den Überlegungen, die Zahl der Angriffe gegen Polizeibeamte nachvollziehen zu können, Rechnung.
Berlin, 18.01.2010







