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Dislozierung der Standorte der Bundespolizei

Über Bundespolizeistandorte beraten und diskutiert

Am 15. Mai 2007 wurde mit dem Unterabteilungsleiter I der Abteilung Bundespolizei im BMI, Herrn MinDirig Christoph Verenkotte und dem Leiter des Referates B I 1 Herrn MinR Rainer Kann in Berlin die Dislozierung der Bundespolizeistandorte beraten und diskutiert. Die Sondersitzung des BPOLHPR wurde im Vorfeld der Ankündigung einberufen, dass Bundesinnenminister Dr. Schäuble in Kürze seine endgültige Entscheidung zu den Standortfragen veröffentlichen will. Andere Aspekte, wie Personalzahlen und Daten der Reform III, wurden mit der Leitung der Abteilung Bundespolizei noch nicht besprochen.

Hinsichtlich der Standortfrage konnten gegen den Sitz des neuen Superpräsidiums, mit annähernd 800 einzurichtenden Dienstposten in Potsdam, aus Sicht der DPolG keine Einwände erhoben werden.

Vor dem Hintergrund, dass der Sitz der Akademie in Lübeck und die Sitze aller bisherigen AFZ unangetastet bleiben, bestand zur Dislozierungsfrage auch hier Einvernehmen mit der Position der DPolG.

Auch gegen den im Bundesgebiet zentral gelegenen Standort Fuldatal, als Direktionssitz der Bundesbereitschaftspolizei, wurden keine konkreten Gegenvorstellungen ins Feld geführt.

Deutliche Einwände erhebt die DPolG hingegen hinsichtlich der Entscheidungen zu den Standorten Gifhorn und Rosenheim. Nach wie vor hält der DPolG FV Bundespolizei an seiner Auffassung fest, keinen der bisherigen Abteilungsstandorte aufzugeben. Die Entscheidung widerspricht eindeutig aller fachorientierten Daten.
Die Expertengruppe hat bundesweit insgesamt 8 Einsatzschwerpunkte ermittelt. Die genannten Standorte liegen nach den Fakten günstig zu den Einsatzschwerpunkten.

München bzw. Hamburg.
Bei Auflösung der Standorte wird nach Meinung der DPolG die Arbeit der Projektgruppe völlig in Frage gestellt, weil Entscheidungserhebungen zu den Standorten der Bundespolizeiabteilungen konterkariert würden. Die Auflösung dieser beiden Standorte wird von der DPolG auch unter der Entwicklung von Notlösungen kritisiert und abgelehnt. Das von Minister Schäuble vorgegebene Ziel, Stäbe zu reduzieren aber die Zahl der Einsatzeinheiten konstant zu halten, würde mit der Maßnahme beide Einsatzabteilungen in Fusion mit anderen Stäben von benachbarten Einsatzabteilungen zu führen, erreicht werden. Dieses Führungsmodell kommt zum Beispiel in der bayerischen und niedersächsischen Bereitschaftspolizei bereits zum tragen.

Die Standorte der neun regionalen Direktionen wurden ausgiebig diskutiert. Aus der Diskussion heraus wurde deutlich, dass die Auswahl der jeweiligen Standorte eben gerade nicht nach einem einheitlichen Bemessungsmaßstab entschieden wurden.
Für den einen Sitz der Direktion erfolgte die Entscheidung nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, für den nächsten nach geographischen und für einen weiteren Sitz aus anderen, zum Beispiel Liegenschaftsgründen. Aus Sicht der DPolG ein Flickenteppich von wahlweise unterschiedlichen Entscheidungskriterien, der keinesfalls eine einheitliche Entscheidungslinie erkennen lässt. Dieses bestätigte dann auch viele Hinweise, die die DPolG in den letzten Wochen aus dem Kollegenkreis erhielt.

Gleiches gilt für die Auswahl der Standorte von Inspektionen und Reviere. Insbesondere bei Inspektionen mit weit entfernten Revieren (BPOLI NI2 (Bremen – Lüneburg)) oder unterschiedlichen Aufgaben (BPOLI SN7 (Leipzig Bhf. – Flughafen Halle/Leipzig)) scheint die Führbarkeit äußerst bedenklich. Der DPolG FV Bundespolizei fordert vor diesem Hintergrund wenigstens das Auslagern einzelner Führungsbereiche zum Sitz der jeweiligen Reviere, um einer ausdrücklich nicht gewollten Bildung von Wasserköpfen rechtzeitig entgegen zu wirken. Wir gehen davon aus, dass die Erfahrung lehren wird weitere Inspektionen zu bilden, um die Tagesaufgaben vor Ort überhaupt erledigen zu können.

Das Verlagern von Teilen der BPOLI KB in Außenstellen wird durch den DPolG FV Bundespolizei ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollten kriminalgeographische Aspekte bei der Auswahl der Standorte eine große Rolle spielen. Mit dem alleinigen Verlagern einer MFE in eine Außenstelle ist es nicht getan. Die MFE einer BPOLI KB ist der verlängerte Arm des Ermittlungsdienstes. Vor diesem Hintergrund ist es zwangsläufig nötig auch Teile des Ermittlungsdienstes mit auszulagern.

Auch die Verteilung der Standorte einzelner MKÜ´en ist nicht abschließend zu beantworten. Einige Bundesländer und deren Einsatzschwerpunkte sind bei der Standortwahl teilweise nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden.

All diese Argumente zu den künftigen Bundespolizeistandorten werden heute dem Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in einer umfassenden Stellungnahme mitgeteilt.

Eine verbindliche Entscheidung des Ministers erfolgt aus Sicht der DPolG zum gegenwärtigen Zeitpunkt eindeutig zu früh. Dieses gilt insbesondere, weil noch kein Umsetzungskonzept vorliegt oder mit dem BPOLHPR besprochen wurde. Das berufliche Schicksal vieler Beschäftigter des Tarifbereiches hängt aber gerade auch von den Standortentscheidungen ab und darf deshalb nicht losgelöst von dem Personalkonzept entschieden werden. Die Folgen der Reform III treffen die Tarif- und Verwaltungsbeschäftigten besonders hart, sie dürfen durch falsche Standortentscheidungen nicht zu den Verlierern dieser Reform werden.

Der DPolG FV Bundespolizei wird auch weiterhin jede Gelegenheit nutzen, im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, auf solche Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Auch in der kommenden Woche werden wir deshalb unseren gewerkschaftlichen Einfluss im politischen Raum weiter nutzen.


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