Reform der Bundespolizei kann zum 1. März starten
Berlin: (hib/HAU)
Der Innenausschuss hat den Weg zur Reform der Bundespolizei geebnet. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten die Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6291) in geänderter Fassung. Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalition, in dem unter anderem die Sozialverträglichkeit der Neuorganisation gefordert wird. Die Oppositionsfraktionen lehnten beide Vorlagen ab.
Der Gesetzentwurf wird am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung beraten. Aus Sicht der Union handelt es sich um eine "dringend notwendige Reform", deren zügige Umsetzung endlich auch Klarheit und Rechtssicherheit für die Beschäftigten der Bundespolizei bringen müsse. Dem Parlament obliege es, dafür den Rahmen zu schaffen - den Rest müsse eigenverantwortlich der Bundesinnenminister regeln. Das sieht man auch bei der SPD so. Allerdings müssten sich die Parlamentarier für die Auswirkungen der Reform auf die Beschäftigten interessieren. Daher habe man einen Entschließungsantrag vorgelegt, der neben der Sozialverträglichkeit auch eine Berichtspflicht des Bundesinnenministeriums (BMI) über Umsetzung und Ergebnisse der Neuorganisation vorsieht.
Für die Opposition ist es damit jedoch nicht getan. Der FDP-Fraktion sind viele Regelungen, etwa zur Sozialverträglichkeit, "zu unklar". Außerdem bezweifeln die Liberalen, dass die Reform "kostenneutral" erfolgen werde. Für die Fraktion Die Linke wird nicht deutlich, welcher Änderungsbedarf tatsächlich bestehe. Angesichts fehlender Informationen aus dem BMI sei das Gesetz "fachlich und sachlich nicht zu bewerten". Auch nach Ansicht der Grünen müssten die zukünftigen Aufgaben der Bundespolizei klarer definiert sein. Kritisiert wird außerdem der 1. März 2010 als Termin für die Berichterstattung des BMI. Das bedeute, so die Grünen, dass das Parlament bis zur Bundestagswahl 2009 nicht mehr über die Ergebnisse der Reform informiert werde.
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Die zweite und dritte Beratung der Bundesregierung über das Bundespolizeigesetz und andere Gesetze (Änderung, Drucksache 16/6291, 16/6569, 16/...) ist von Donnerstag auf die Tagesordnung der 140. Sitzung am Freitag, den 25.01.08, 11:00 h - ca. 18:20 h, verlegt worden!
Dazu folgender Entwurf:
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (Bundestag-Drucksache 16/6291)
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sind sich einig, dass die gesetzlichen Änderungen zum 1. März 2008 in Kraft treten sollen, um zügig Verbindlichkeit bei der neuen Struktur zu erwirken, auch im Interesse der Beschäftigten.
Der Innenausschuss möge beschließen:
1. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages geht davon aus, dass die Sozialverträglichkeit unter Berücksichtigung der bereits erzielten Ergebnisse besonders beachtet wird.
2. In diesem Zusammenhang soll insbesondere der Einsatz von Verwaltungspersonal in befristet einzurichtenden Servicestellen zielgerichtet geprüft werden.
3. Die Aufgabenwahrnehmung an den Flughäfen gehört zu den wesentlichen Kompetenzen der Bundespolizei. Sie soll unter Berücksichtigung eventuell entstehenden Personalmehrbedarfs weiter kontinuierlich überprüft werden.
4. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt die vorgesehene konsequente Abschichtung nicht-ministerieller Aufgaben auf das künftige Bundespolizeipräsidium zur Kenntnis.
5. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages geht davon aus, dass an den Bundesgrenzen in Bayern die Rückübertragung der grenzpolizeilichen Aufgaben auf die Bundespolizei entsprechend dem mit Bayern erzielten Konsens zügig umgesetzt wird.
6. Die Umsetzung und Ergebnisse der Neuorganisation der Bundespolizei werden vom Bundesministerium des Innern überprüft. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer verstärkten Präsenz in der Fläche wird das Bundesministerium des Innern auch die künftige Arbeit in großen Bundespolizeiinspektionen und -revieren in diese Überprüfung einbeziehen. Das Bundesministerium des Innern erstattet bis zum 1. März 2010 hierüber einen Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages.





