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Forderungen der DPolG zum ODP umgesetzt


Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat bei der Amtseinführung des neuen Präsidenten der Bundespolizei, Matthias Seeger, zu Forderungen des DPolG Fachverbandes Bundespolizei positiv entschieden.

Wie der Minister in seinem Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des DPolG Fachverbandes Bundespolizei bereits am Mittwoch, den 27. Februar andeutete, wird

- das Lebensalter zur Teilnahme am begrenzten Praxisaufstieg von 45. auf das 40. Lebensjahr herabgesetzt

und

- die Dienstposten der PVB in den Einsatzzügen der Verbände zu 20 % mit dem Endamt A9m unterlegt.



Der Fachverbandsvorsitzende Hans-Joachim Zastrow begrüßt diese Entscheidungen ausdrücklich.

Mit der Herabsetzung des Lebensalters kann das Interesse jüngerer Kolleginnen und Kollegen am begrenzten Praxisaufstieg geweckt werden.

Leistungsstarken Kolleginnen und Kollegen in den Einsatzzügen in den Verbänden wird nunmehr wenigstens in Teilen eine Beförderung ins Spitzenamt des mittleren Dienstes eröffnet.

Damit konnte die DPolG einen ersten Teilerfolg erreichen.
Insgesamt konnte eine Vielzahl weiterer, positiver Änderungen im ODP durchgesetzt werden.

Die einzelnen Ergebnisse können im Intranet der Bundespolizei nachgelesen werden.

Besonders sind folgende Verbesserungen zu nennen, die in dem heute übersandten ODP enthalten sind:

- Inspektionen werden grundsätzlich von Beamten des höheren Dienstes geführt. Teilweise sind auch die Vertreter Angehörige des höheren Dienstes.

- Für Dienstgruppenleiter sind in ausgewählten Inspektionen - wie auch für Leiter Ermittlungsdienste - Besoldungsgruppen bis A 13g erreichbar.

- Der gestiegenen Verantwortung der Gruppenleiter wird grundsätzlich mit der Bewertung A 9g -11 BBesO Rechnung getragen.

- Die Dienstposten „Kontroll- und Streifenbeamte“ sind von der bisherigen Bewertung A 8/9m (b) in die Bewertung A 8-9mZ überführt worden. Diese ist eine deutliche Anerkennung der Bedeutung des Kontroll- und Streifendienstes in der Bundespolizei.

- Die Anzahl der eingerichteten Dienstposten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes orientiert sich an der Zahl der Dienstposten für Kontroll- und Streifenbeamte. Bei Flächeninspektionen wurde der prozentuale Anteil grundsätzlich von 10 auf 13%, bei Flughafendienststellen grundsätzlich von 5 auf 7% erhöht.

- Die Dienstposten „Bürosachbearbeiter“ (Polizeitechnik, Verwaltung) in den Bundespolizeiinspektionen sind bis auf wenige Ausnahmen von der bisherigen Bewertung A 6m-8 in die Bewertung A7-9mZ gehoben worden.

- Auch in den Verbänden sind Dienstpostenbewertungen verbessert worden. In den Beweis- und Festnahmehundertschaften sind rund 400 Dienstposten für PVB von A 7/8 bzw. A 7-9m auf A 8-9m und rund 100 Dienstposten von A 8/9m auf A 8-9mZ (Truppführer) gehoben worden.

- Die Bewertung für Dienstposten in den Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten sind zur Hälfte auf A 8-9m bzw. A 8-9mZ angehoben.


Außerdem sind in vielen Bereichen weitere Dienstposten eingerichtet worden. Hier nur einige Beispiele:

- 5 Bürosachbearbeiter (VB) in den Bundespolizeiinspektionen I bis V am Flughafen Frankfurt/Main

- 8 Dienstposten für Pförtner/Wächter (TVÖD) im Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum Swisttal

- 11 Dienstposten für Fachkräfte Schießanlagen (TVÖD) in den Bundespolizeiabteilungen, der Bundespolizeidirektion München, den Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentren Oerlenbach und Eschwege

Über die konkrete personelle Stärke an der südlichen Bundesgrenze in Bayern wird nach Inkrafttreten des modifizierten Verwaltungsabkommens zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesministerium des Innern entschieden.

Die Dienstpostenausstattung an den Flughäfen wird nach dem 31. März 2008 nach einheitlichen Kriterien neu berechnet.
Die Stärkung der operativen Basis und die gestiegene Verantwortung spiegeln sich somit in der Bewertung der Dienstposten wieder.


(Auszug Text: BMI, KoS BPOL, Presse/ÖA, 29.02.2008)


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