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Bundesdienstrecht behindert Nachwuchsgewinnung

Heiko Teggatz


DPolG: Modernisierung des Bundesdienstrechts behindert Nachwuchsgewinnung bei der Bundespolizei

Der Fachverband Bundespolizei in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts.
Das Gesetz soll u.a. die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken.

Der 1. stellvertretende Vorsitzende des DPolG Fachverbandes Bundespolizei Heiko Teggatz:
„Die im Entwurf des Gesetzes vorgesehene Absenkung der Eingangsgehälter um 10% trägt dazu bei, dass die Bundespolizei bei der Nachwuchsgewinnung ins Hintertreffen gerät. Beim Werben um qualifizierten Nachwuchs für eine Ausbildung zum Polizeibeamten in der Bundespolizei wird durch diese Maßnahme das Berufsbild Bundespolizist/in unattraktiv.

Auf Grund der demografischen Entwicklung in Deutschland wird es zukünftig zu einem harten Wettbewerb zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst kommen.
Um auch weiterhin qualifizierte junge Schulabgänger für die Bundespolizei zu gewinnen, muss der Polizeiberuf und dessen Bezahlung attraktiv bleiben.“

Des Weiteren ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der besonderen Altersgrenze für Polizeibeamte auf 62 Jahre aus Sicht des DPolG Fachverbandes Bundespolizei mit nichts zu rechtfertigen und trägt zu einer Überalterung der Bundespolizei bei. Ein Großteil der Polizeiarbeit wird im Wechsel-/Schichtdienst geleistet, so dass eine Anhebung der Altersgrenze zu einer zusätzlichen Belastung für die Bundespolizisten und –polizistinnen führen würde.

„Zukünftig müssten sich dann über 60-jährige Bundespolizisten täglich mit jugendlichen oder heranwachsenden Straftätern körperlich messen bzw. jedes Wochenende gewalttätigen Fußballfans gegenüberstehen“, so der 1. stellv. Vorsitzende des DPolG Fachverbandes Bundespolizei Heiko Teggatz.


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