Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Gesetzesinitiative sofort stoppen!
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Weigerung zahlreicher SPD-Abgeordneter, dem Gesetzentwurf zum Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern zuzustimmen, ausdrücklich begrüßt und die Regierung aufgefordert, das Projekt zu beenden. Die Änderung des Grundgesetzes sei überflüssig und gefährlich, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
In Berlin erklärte Rainer Wendt:
„Mutige SPD-Abgeordnete haben ihre Fraktionsführung endlich in die Schranken gewiesen, das ist gut so. Wir wären froh darüber, wenn sich auch Unionsabgeordnete fänden, die sich den Plänen von Wolfgang Schäuble offen widersetzten. Die Regierung wäre gut beraten, die beabsichtigte Grundgesetzänderung nicht weiter zu verfolgen, sie ist überflüssig und sogar gefährlich.
Unsere Landesregierungen werden die Möglichkeit, Streitkräfte als Hilfspolizisten einsetzen zu können, als Startsignal für weiteren Personalabbau bei den Polizeien der Länder verstehen, dafür gibt es etliche Anzeichen. Der beabsichtigte Ausnahmefall würde dann rasch zur Regel. Der Gesetzentwurf sollte angeblich nur den Waffengebrauch im Falle einer Amtshilfe durch das Militär regeln, in Wahrheit geht er viel weiter und legitimiert den Einsatz von Soldaten in nahezu allen polizeilichen Großlagen, das ist absolut unakzeptabel.
Dringend notwendig ist ein zuverlässiges maritimes Sicherheitskonzept, um unsere Seehäfen und Küstengewässer wirkungsvoll zu schützen. Das Durcheinander von 6 Polizeien und 6 weiteren Behörden, für die insgesamt 11 verschiedene Ministerien zuständig sind, muss dringend beendet werden. Deutschland braucht eine gut funktionierende Küstenwache unter einheitlicher Führung, dafür muss man das Grundgesetz aber nicht ändern.
Die Überschneidungen von äußerer und innerer Sicherheit können durch gut funktionierende Informationssysteme, logische und konsequente Organisationsstrukturen sowie ausreichendes Personal bewältigt werden, ohne dass ständig an unserer Verfassung Veränderungen vorgenommen werden.







