Erhöhung des Zusatzurlaubes im Schichtdienst
Bundesregierung sagt Erhöhung des Zusatzurlaubes
von bisher 4 auf 6 Tage verbindlich zu
Berlin/Lübeck: Die Bundesregierung hat gegenüber den Fraktionen der Großen Koalition verbindlich die Erhöhung des Sonderurlaubs für Bundesbeamte im Wechselschichtdienst zugesagt. Danach soll der Zusatzurlaub von derzeit jährlich bis zu vier Tagen, auf zukünftig sechs Tage erhöht werden.
Dieses teilte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk MdB, jetzt dem Bundesvorsitzenden der DPolG Fachverband Bundespolizei, Hans-Joachim Zastrow (54), in einen Brief mit.
Die DPolG hat sich in Gesprächen mit dem Bundesinnenminister und den Bundestagsfraktionen für eine deutliche Erhöhung eingesetzt. Dabei soll nach Auffassung der DPolG zukünftig auf die geleisteten Nachtsdienststunden und nicht auf die Voraussetzung eines Wechselschichtdienstes abgestellt werden. Die DPolG fordert darüber hinaus, das Lebensalter der Beschäftigten bei der Bemessung des Zusatzurlaubes angemessen zu berücksichtigen.
„Mit zunehmendem Alter wirkt die physische Belastung des Nachtdienstes sich deutlich stärker auf die Gesundheit aus. Deshalb setzte ich mich dafür ein, dieser besonderen Belastung auch angemessen Rechnung zu tragen. Dieses gilt insbesondere für Kolleginnen und Kollegen die das 50. Lebensjahr vollendet haben, so der Fachverbandsvorsitzende Hans-Joachim Zastrow. An die Bundesregierung gerichtet sagt Zastrow: „Wer die Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten der Bundespolizei erhöht, muss auch besondere Leistungen zur Arbeitsgestaltung und Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter erbringen. Längere Lebensarbeitszeit bedeutet auch deutlich mehr Fürsorge!“
Zastrow kündigte weitere Gespräche mit dem BMI zur Gestaltung der Urlaubsverordnung an.








