DPolG-Initiative zum RSG 4 erfolgreich
DPolG-Initiative zum Reizstoffsprühgerät RSG 4 erfolgreich
Das Bundespolizeipräsidium beabsichtigt die Erweiterung der Zulassung des RSG 4.
Das teilte der Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums, Franz-Josef Hammerl, am 20. November 2008 in einem Schreiben dem Vorsitzenden der DPolG -Fachverband Bundespolizei, Hans-Joachim Zastrow mit.
Die DPolG hatte im Oktober 2008 eine entsprechende Erweiterung der Zulassung des RSG 4 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums angeregt. Die DPolG forderte diesbezüglich eine entsprechende Ausstattung für alle Hundertschaften aber auch die Einbeziehung einzeldienstlicher Kräfte.
Der Vizepräsident schreibt dazu:
„Ich teile Ihre inhaltliche Aussage in Gänze und beabsichtige, eine Erweiterung der Zulassung des RSG 4 (Handelsname RSG 8) auch über die BFHu hinaus beim BMI zu beantragen.“
Im Weiteren verweist Vizepräsident Hammerl auf bereits im Bereich der Direktion Bundesbereitschaftspolizei gewonnener positiver Einsatzerfahrungen, die zu einer Ausstattung aller Hundertschaften mit dem RSG 4 anregen. Hinsichtlich der Einbeziehung einzeldienstlicher Kräfte sagte der Vizepräsident ebenfalls eine Prüfung zu.
Die DPolG erwartet nun eine schnelle Genehmigung und Umsetzung, zur Optimierung und zur Erhöhung des Schutzes von Kolleginnen und Kollegen bei gewaltsamen Einsatzlagen.







