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Rüstzeit ist Dienstzeit ? DPolG schafft Klarheit !


Nicht das Verwaltungsgericht Münster, sondern die Deutsche Polizeigewerkschaft sorgt für Klarheit in der Diskussion um die Anerkennung von “Rüstzeiten“ für das Anlegen der Uniform im Wach- und Wechseldienst.

Die DPolG-Führung hat die verbreiteten Meldungen mit dem Innenministerium ausführlich beraten. Im Ergebnis steht folgendes fest:

Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Einzelfall entschieden, der nicht auf alle Polizeidienststellen übertragbar ist.

Andere Verwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass das Anlegen der Uniform keine Rüstzeit darstellt.

Das Innenministerium sieht zur Zeit keine Veranlassung, Gutschriften vorzunehmen und von der bisherigen Praxis abzuweichen.

Die DPolG wird die bisherige Rechtslage sorgfältig auswerten und gemeinsam mit den Fachanwälten des Deutschen Beamtenbundes die Möglichkeit prüfen, Zeitgutschriften gerichtlich zu erwirken.


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