G 8 Gipfel - DPolG fordert einheitliche Vergütung
Vergütung 1:1 für alle Einsatzkräfte gefordert
Mit dem vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm stattfindenden G 8 Gipfel steht der bislang größte zusammen hängende bundesweite Polizeieinsatz bevor.
Sicher kann nicht für alle rund 16.000 eingesetzten Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen ein einheitlicher Unterbringungsstandard zur Verfügung stehen. Die Zeitvergütung für die im Zusammenhang mit dem Großeinsatz geleistete Arbeit kann hingegen bundesweit einheitlich erfolgen, was eine einheitliche länderübergreifende Vergütungsabrechnung voraus setzt.
Der G 8-Einsatz ist ein besonders belastender Polizeieinsatz, der es erforderlich macht, die tatsächliche Einsatzzeit unter Berücksichtigung der zu leistenden Regelarbeitszeit im Verhältnis 1 : 1 zu vergüten. Das bedeutet, dass die anrechenbare Einsatzzeit mit dem Antreten der Einsatzkräfte in ihrer Unterkunft beginnt und mit der Rückkehr in die Unter-kunft endet, wobei die Fahrtzeit als Einsatzzeit zählen muss.
So genannte Ruhezeiten, d.h. zwischen einzelnen Einsatzphasen eintretende Regenerationspausen oder Einsatzunterbrechungen, können in den meisten Fällen nicht umfassend zur Regeneration oder als Schlafenszeit genutzt werden. Derartige Zeiten, die z.B. in Kasernen in Mehr-Mann-Zimmern verbracht werden, dürfen folglich nicht als freie Zeit gewertet werden, da in ihnen eine Erholung praktisch nicht möglich ist.
Auch solche Zeiten müssen als Dienstzeit vergütet werden.
Die Einhaltung der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“ wurde bereits mit dem IBPdL erörtert. Es konnte im Wesentlichen Übereinstimmung in der Bewertung unseres Anliegens festgestellt werden.
Die DPolG fordert die Innenminister des Bundes und der Länder auf, dafür zu sorgen, dass eine Einsatzvergütung generell im Verhältnis 1 : 1 sicher gestellt wird.
Angesichts der enormen Kosten, die Bund und Länder im Zusammenhang mit dem G 8 Gipfel aufbringen, ist den für die Sicherheit sorgenden und damit für den Erfolg des Gipfels mitverantwortlichen Einsatzkräften nicht zu vermitteln, dass bezüglich ihrer Dienstverrichtung womöglich je nach Bundesland divergierende Abrechnungsmodalitäten Anwendung finden.





