Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Überprüfungsanträge stellen !
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass beim Bezug von Erwerbsminderungsrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahres keine Rentenabschläge vorgenommen werden dürfen. Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung sollten Überprüfungsanträge, die eine bis zu 4 jährige Rentennachzahlung ermöglichen könnten, bis zum 30. April 2007 gestellt werden.
Mit Urteil vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Erwerbsminderungsrentner, denen nach dem 1. Januar 2001 eine Rente bewilligt wurde, keine Rentenabschläge für Zeiten des Rentenbezugs vor Vollendung des 60. Lebensjahres hinnehmen müssen.
Die Rentenversicherungsträger messen dieser Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus keine Bedeutung zu und setzen ihre Verwaltungspraxis fort, wonach Erwerbsminderungsrenten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen werden, mit einem Rentenabschlag von 10,8 Prozent versehen werden.
Momentan ist nicht absehbar, ob sich die in der genannten BSG-Entscheidung zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung durchsetzen wird, d. h., ob ihr auch andere Senate des BSG folgen werden. Mittlerweile liegen bereits Urteile von Sozialgerichten der ersten Instanz vor, die die Rechtsauffassung des 4. Senates nicht teilen.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche sollten Rentner, die seit dem 1. Januar 2001 vor Vollendung des 60. Lebensjahres Erwerbsminderungsren-ten mit Abschlägen bezogen haben, rechtswahrend einen Überprüfungsantrag entsprechend dem nachfolgenden Muster stellen. Dieser Antrag sollte bis zum 30. April 2007 gestellt werden, da eine Gesetzesänderung durch das RV Altersgrenzenanpassungsgesetz ab dem 1. Mai 2007 dazu führt, dass Rentenbescheide nur noch mit Wirkung für die Zeit ab dem Beginn des Kalendermonats nach Wirksamwerden einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder der bestehenden ständigen Rechtsprechung zurückgenommen werden können. Nach der noch geltenden Rechtslage kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen.
Einen Musterantrag stellen wir Ihnen hier [12 KB]
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