DPolG: Pflegegeld für ausgemusterte Diensthunde !
DPolG: Pflegegeld für ausgemusterte Diensthunde durchgesetzt!
Bundespolizeipräsidium verfügt bundeseinheitliche Regelung.
Mit Rundschreiben vom 20. August 2008, Az. 61 – 190806, teilt das Bundespolizeipräsidium dem Geschäftsbereich mit, dass dem Personenkreis, der einen Ausgemusterten Diensthund übernimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro monatlich gezahlt werden soll.
Darüber hinaus können folgende Führungsutensilien bei Bedarf kostenlos überlassen werden:
- Führungsleine
- Lederhalsband
- Maulkorb
- Futternapf
- Zwinger, mobil oder Schutzdecke
Der DPolG FV Bundespolizei begrüßt diese längst überfällige Regelung ausdrücklich. Die Beharrlichkeit unserer Gewerkschaft hat sich hier wieder einmal ausgezahlt. Seit mehreren Jahren wurde dieses Thema von der DPolG in wiederholten Verhandlungsrunden mit der Leitung der Abteilung Bundespolizei im BMI zu einem annehmbaren Ergebnis gebracht.
„Endlich kann ein Diensthundeführer ohne großen finanziellen Mehraufwand die Pflege seines pensionierten vierbeinigen Kollegen übernehmen!“, so Hans-Joachim Zastrow, Vorsitzender des DPolG Fachverband Bundespolizei.





