DPolG: Pflegegeld für ausgemusterte Diensthunde !
Mit Rundschreiben vom 20. August 2008, Az. 61 - 190806, teilt das Bundespolizeipräsidium dem Geschäftsbereich mit, dass dem Personenkreis, der einen Ausgemusterten Diensthund übernimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro monatlich gezahlt werden soll.
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Erstattung Praxisgebühr für Beihilfeberechtigte
Das Bundesministerium des Innern hat für den Fall, dass das BVerwG die Rechtsprechung des OVG NRW vom 12.11.2007 bestätigen sollte, allgemeine Verfahrensanweisungen für die Erstattung der sog. „Praxisgebühr“ gegenüber den Beihilfeberechtigten gegeben.
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Zuschlag zur Besoldung begrenzter Dienstfähigkeit
Das Bundeskabinett hat am 23.07.2008 die Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (Begrenzte Dienstfähigkeit Zuschlags-Verordnung - BDZV) beschlossen.
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BGH hebt Anordnung zur Sicherungsverwahrung auf
BGH korrigiert Entscheidung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung – Sexualstraftäter entlassen DPolG: Schon wieder müssen Polizei und Bevölkerung die Schlampereien der Justiz ausbaden – Justiz muss sorgfältiger arbeiten!
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Urteil gegen Münchener U-Bahnschläger
Richtiges Signal an gewaltbereite Jugendliche - Das Urteil des Münchener Landgerichts für die beiden Jugendlichen, die im Dezember 2007 brutal einen Rentner im U-Bahnhof zusammengeschlagen hatten, wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt.
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Freispruch für Bundespolizisten !
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz erkannte in der Strafsache gegen zwei Mainzer Kollegen wegen Körperverletzung im Amt u.a. in einem Beschluss zu Recht, dass aufgrund der Revisionen das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Mainz aufgehoben wird. Unsere angeklagten Kollegen wurden von dem Gericht freigesprochen.
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Aktuelle Änderungen im Waffenrecht 2008
Der Bundestag beschloss am 22. Februar 2008 zahlreiche Änderungen des Waffengesetzes, die überwiegend bereits am 1. April 2008, teils aber auch erst in zwei Jahren in Kraft treten, teils gelten Übergangsregelungen bis 30. Sep-tember 2008. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
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DPolG begrüßt Einführung des e-Passes
Ab 1. November 2007 werden auf dem Chip des 2005 eingeführten e-Passes neben den biografischen Daten des Passinhabers und den biometrischen Gesichtsmerkmalen zusätzlich Fingerabdrücke gespeichert.
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Zusatzurlaub gem. § 12 Abs. 3 EUrlV
VG Leipzig bestätigt Zusatzurlaub auch ohne Vorliegen eines festen Schicht-/Dienstplans : Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil (Az.: 3 K 228/07 vom 12. Juli 2007) bestätigt, dass einem Beamten auch dann Zusatzurlaub gem. § 12 Abs. 3 EUrlV zusteht, wenn er die erforderliche Anzahl an Nachtdienststunden geleistet hat.
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Kein Verheiratetenzuschlag bei Lebenspartnerschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20.09.2007 (Az.: 2 BvR 855/06) entschieden, dass die Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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Beamte erhalten ruhegehaltsfähigen Zuschuss
Beamte erhalten ruhegehaltsfähigen Zuschuss (§ 4 der 2. BesÜV a.F.) auch bei Anpassungsfortbildung! Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 26 A 179.05) entschied positiv über die Klage eines Beamten und entschied, dass auch Beamte, welche nach der Sondervorschrift des Einigungsvertrages in das Beamtenverhältnis berufen wurden, einen ruhegehaltsfähigen Zuschuss gemäß § 4 der 2. Besoldungsübergangsverordnung (a.F.) erhalten.
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Keine Hundesteuer für Diensthund der Bundespolizei
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für Diensthunde der Bundespolizei keine Hundesteuer verlangt werden kann.
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Wartefrist nach Beförderung verfassungswidrig
Karlsruhe, 13. April (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat einer Vielzahl von Beamten zu höheren Pensionen verholfen. Das Gericht erklärte es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig, dass ein Beamter nach einer Beförderung mindestens drei Jahre dieses Amt ausgeübt haben muss, damit diese Bezüge als Berechnungsgrundlage für sein Ruhegehalt gelten. (AZ: 2 BvL 11/04)
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Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass beim Bezug von Erwerbsminderungsrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahres keine Rentenabschläge vorgenommen werden dürfen. Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung sollten Überprüfungsanträge, die eine bis zu 4 jährige Rentennachzahlung ermöglichen könnten, bis zum 30. April 2007 gestellt werden.
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