Urlaubsberechnung im Schichtdienst
bei der 40-Stunden Woche
Berechnung des Urlaubsanspruchs im Schichtdienst
Änderungen der wöchentlichen Arbeitszeit in der Bundespolizei von 38,5 auf 40 Stunden werfen verschiedene Probleme der Berechnung des Urlaubsanspruchs auf. Das Bundesministerium des Innern ist deshalb aufgefordert, einen klarstellenden Erlass an den nachgeordneten Bereich zu steuern, der die Berechnung des Urlaubsanspruchs im S chichtdienst für die Zeit vom 1. 10. 2004 bis 31. 10. 2004 erläutert.
Zur sachgerechten Berechnung des Resturlaubs ist nach Auffassung der DPolG folgende „Formel“ zu verwenden:
Resturlaub X 8
7,7 Resturlaubsstunden
(am 1. 10. 2004 noch vorhandene Urlaubsstunden) = 7,7 mal 8
Völlig überrascht hat die DPolG eine Nachricht von Beschäftigten, wonach wenigstens in einem BGS-Amt die 40-Stunden-Woche noch nicht geleistet wird. Die Kolleginnen und Kollegen sollen hier die fehlende Arbeitszeit zunächst durch den Abbau ihrer Überstunden kompensieren.
Derartige Verfahrensweisen sind für die DPolG nicht akzeptabel und werden abgelehnt. Wer die 40- Stunden- Woche für die Bundespolizei will, muss auch in der Lage sein, sie durchzuführen. Das betriebene Verfahren führt u. a. dazu, dass erkrankte Beschäftigte mit Fehlzeiten in den Dienst zurückkehren. Das BMI hatte rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Dienststellen alles veranlassen, damit die 40-Stunden-Woche ab Oktober 2004 durchgeführt werden kann. Jetzt sagt die DPolG: Wir haben ein Recht auf 40 Stunden!
Eine schnelle Reaktion der Dienststelle ist erforderlich, wenn sich die Betroffenen ihr Recht auf Arbeit nicht mit DPolG-Rechtsschutz erklagen sollen.





