Rechtschutz für Bundesbedienstete
DPolG und dbb erzielen Erfolg
in puncto dienstlichen Rechtsschutz.
Seit mehreren Jahren bereits laufen die Verhandlungen zwischen den Spitzenorganisationen und dem BMI zur Thematik „dienstlicher Rechtsschutz für Bundesbedienstete". Bei dem letzten Spitzengespräch am 19. 10. 2005 zur Erörterung der Neufassung des Rundschreibens über die Gewährung von Rechtsschutz für Bundesbedienstete mit dem BMI gelang dann der Durchbruch.
Der Bundesgeschäftsführer des DPolG Fachverbandes Bundes- polizei, Heiko Teggatz, gehörte dabei gegenüber dem BMI zur Verhandlungsgruppe des dbb beamtenbund und tarifunion.
Nunmehr kann Bundesbediensteten (Beamte und Arbeitnehmer) im Rahmen der Fürsorgepflicht ein zinsloses Darlehen gewährt werden, wenn wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhaltens
* ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde,
* die öffentliche Klage im strafrechtlichen Verfahren erhoben wurde,
* Privatklage (§ 374 StPO) erhoben wurde,
* der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde oder
* eine Untersuchung vor dem Seeamt eingeleitet wurde.
Entsprechendes gilt auch bei einem Bußgeldverfahren sowie bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
Ob und in welcher Höhe auf die zu erwartenden Prozesskosten ein Eigenanteil festgesetzt wird, soll noch gesondert geregelt werden. Bei Beschäftigten, die sich in einer schwierigen wirt- schaftlichen Situation befinden, wird auf die Festsetzung eines Eigenanteils verzichtet. Auch wenn die Verfahrenskosten drastisch ansteigen sollten,
kann eine Herabsetzung der Eigenbeteiligung verhandelt werden.
Dienstlicher Rechtschutz ist zu gewähren, wenn von anderer Seite kein primärer Rechtschutz vorliegt. Dieses ist in der Regel dann der Fall, wenn der Beschäftigte keine Rechtsschutzversi- cherung besitzt, die vorsätzliches Handeln mit versichert.
Von einer Rückzahlung des Darlehens ist abzusehen, wenn die Bediensteten im Strafverfahren freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren gem. § 467 StPO eingestellt wurde. Der DPolG FV Bundespolizei wird für seine Mitglieder auf Anfrage Musteranträge zur Verfügung stellen.











