Altersteilzeit für GUK´s
Hartnäckigkeit zahlt sich aus -
Altersteilzeit im Blockmodell für GUK´s möglich !
Mit Erlass BMI Az. Z1 – 001 216-1/2 vom 09.03.2006 kann Altersteilzeit grundsätzlich nur noch als Teilzeitmodell gewährt werden. Ausnahmen gibt es danach nur für mit dem Bundesfinanzminister einvernehmlich festgelegte Stellenabbaubereiche.
Mit Schreiben vom 11.07.2006 hat das Bundesfinanzministerium die Funktionen der grenzpolizeilichen Unterstützungskräfte (GUK) als Stellenabbaubereiche anerkannt, da diese im ODP der Bundespolizei mit einem (kw)-Vermerk versehen sind.
Dies bedeutet, dass den GUK´s nun wieder Altersteilzeit nach dem Blockmodell gewährt werden kann!





