Verbesserung bei Zulagen im Schreibdienst erreicht
Verbesserung bei der Anrechnung der Tariferhöhung 2008 auf die Zulagen im Schreibdienst erreicht !
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rundschreiben Nr. 24/2008 hatten die dbb tarifunion darüber informiert, dass der Bund für einige Beschäftigte im Schreibdienst eine volle Abschmelzung ihrer bisher gewährten Schreibdienstzulagen im Umfang der Entgelterhöhung vorgenommen hat. Die entsprechende Regelung folgte auf Grund von Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Oktober 2005 und 30. April 2008.
Die dbb tarifunion hat in einem Schreiben an das Bundesministerium des Innern vom 9. Juli 2008 diese Praxis erneut kritisiert und die ungekürzte Fortzahlung der Zulagen gefordert.
Nunmehr hat das Bundesministerium des Innern entschieden, auf eine vollständige Anrechnung zu verzichten und stattdessen nur noch ein Drittel des Erhöhungsbetrages auf die Besitzstandszulagen anzurechnen. Das Schreiben des Staatssekretärs Dr. Beus an den 2. Vorsitzenden der dbb tarifunion sowie das entsprechende Rundschreiben des Bundesministerium des Innern vom 1. August 2008 fügen wir als Anlage bei (Link zur dbb tarifunion)
Soweit im Einzelfall nach wie vor die ungekürzte Zahlung der Zulagen ohne jegliche Anrechnung der Entgeltsteigerung weiter verfolgt werden soll, muss dies individuell geschehen. Auf die rechtlichen Zweifel über das Bestehen eines Rechtsanspruches entsprechend den Ausführungen in unserem Rundschreiben Nr. 24/2008 (Info auf unserer Homepage) verweisen wir nochmals.
Mit freundlichen Grüßen
Frank S t ö h r
1. Vorsitzender





