Auszahlungszeitpunkt 2006/2007
für Tarifbeschäftigte des Bundes neu geregelt
Mit Erlass vom 2. Oktober 2006 Az. D II 2 – 220 210-2/24 teilt das Bundesministerium des Innern mit, dass die Tarifvertragsparteien sich darauf verständigt haben, den Zahltag für das Entgelt der Tarifbeschäftigten, falls dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Wochenfeiertag fällt, auf den letzten allgemeinen Bankarbeitstag des jeweiligen Kalendermonats vorzuverlegen.
Konkret bedeutet dieses, dass der Zahltag des Entgelts für den Kalendermonat Dezember 2006 auf
Freitag, den 29. Dezember 2006
vorverlegt wird.





