Leistungs-TV-Bund abgeschlossen
Tarifabschluss
Tarifvertrag zur Leistungsbezahlung für den Bundesbereich abgeschlossen (LeistungsTV-Bund)
Die dbb tarifunion und das Bundesministerium des Innern haben sich auf einen Tarifabschluss zur Leistungsbezahlung für die Beschäftigten des Bundes verständigt.
Der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt (LeistungsTV-Bund) kann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Damit wird § 18 TVöD (Bund) umgesetzt, der die Grundlagen der Leistungsbezahlung im Bundesbereich bereits absteckt. Zu den Vorgaben nach § 18 TVöD (Bund) gehören das Startvolumen von 1 Prozent ab 1. Januar 2007, die schrittweise Erhöhung bis zu der Zielvorgabe von 8 Prozent sowie mit den ständigen Monatsentgelten aller Tarifbeschäftigten des Bundes auch die Bemessungsgrundlage des künftigen Leistungsentgelts. Der LeistungsTV-Bund wiederum bildet den Rahmen für ausfüllende Dienstvereinbarungen, die für Dienststellen beziehungsweise Beschäftigungsbereiche des Bundes jeweils noch abzuschließen sind. Über die in § 18 TVöD (Bund) bereits aufgeführten Vorgaben des künftigen Leistungsentgelts regelt der LeistungsTV-Bund im Wesentlichen:
- Die Feststellung und Bewertung von Leistung beruht auf Zielvereinbarungen oder systematischen Leistungsbewertungen. Die Leistungsfeststellung soll grundsätzlich jährlich erfolgen.
- Zielvereinbarungen sind auf in der Arbeitszeit erreichbare und beeinflussbare Ziele beschränkt.
- Die Höhe des individuellen Leistungsentgelts ergibt sich aus einem durch Dienstvereinbarung festzulegenden Schlüssel. Dieser verknüpft das Ergebnis der individuellen Leistungsfeststellung mit dem jeweils vor Ort zur Verfügung stehenden Leistungsentgeltvolumen.
- Die Ausbezahlung des Leistungsentgeltes erfolgt bis auf weiteres durch eine Leistungsprämie.
- Es wird eine paritätische Kommission installiert, die insbesondere für Beschwerden der Beschäftigten zuständig ist.
- Zur Sicherung des Auszahlungsvolumens sind Kontrollrechte der jeweiligen Personalvertretungen (Hauptpersonalrat u.a.) vorgesehen.
Im Jahr 2007 wird das Leistungsentgelt für die ersten sechs Monate zunächst ohne Leistungsfeststellung in einer Summe gezahlt. Als Bemessungsrundlage dient das Entgelt aus der individuellen Zwischen-/Endstufe beziehungsweise aus der Stufe der Entgelttabelle, die im Monat März 2007 maßgeblich ist. Hiervon werden 6 Prozent zusätzlich mit dem Entgelt für den Monat Juli 2007 ausbezahlt. Das für 2007 verbleibende Leistungsentgelt von weiteren 6 Prozent wird in das Jahr 2008 übertragen und erhöht das Ausschüttungsvolumen für das Jahr 2008 entsprechend. Ab dem 1. Juli 2007 beginnt die erste Leistungsfeststellungsperiode, die nach der jeweiligen Dienstvereinbarung mindestens 6 Monate und maximal 9 Monate beträgt.
Die im Tarifvertrag festgelegten Regelungen sind nunmehr durch Dienstvereinbarungen auszu-füllen. Die dbb tarifunion unterstützt diese Arbeit unter anderem mit einer neuen Broschüre „Leistungsorientierte Bezahlung“, die zeitnah herausgegeben wird.





