Modernes Tarifrecht
für Bund und Kommunen
Neuer TVöD: Modernes Tarifrecht für Bund und Kommunen
Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Er löst den BAT ab.
Mit dem Tarifvertrag ist nach Einschätzung von DPolG und dbb tarifunion „ein Tarifkompromiss im besten Sinne des Wortes erreicht“ worden.
Der 1. Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Frank Stöhr, würdigte das Vertragswerk nach der Unterzeichnung in Berlin als einen deutlichen Beweis für die Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Die DPolG war bei den abschließenden Beratungen durch die Kollegen Werner Kasel, Gerhard Vieth und Manfred Riehl vertreten.
dbb tarifunion begrüßt Tarifkompromiss - Stöhr: Bundesländer sind jetzt am Zug
Mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und der Kommunen ist nach Einschätzung der dbb tarifunion „ein Tarifkompromiss im besten Sinne des Wortes erreicht“ worden. Der 1. Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Frank Stöhr, würdigte das Vertragswerk nach der Unterzeichnung am 13. September 2005 in Berlin als einen „deutlichen Beweis“ für die Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
„Wir haben gleichzeitig den Standort Deutschland und die Arbeitnehmerrechte der öffentlichen Beschäftigten gestärkt, und wir haben bewiesen, dass beides keine Gegensätze sind“, sagte Stöhr. Der Flächentarif werde erhalten und ein Bezahlungssystem geschaffen, das sicherstellt, dass gleiche Leistung bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen auch gleich bezahlt wird. Der TVöD mache den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft, befähige ihn, auch in Zukunft leistungsfähiges Personal zu gewinnen und entlaste die öffentlichen Haushalte.
Diese erreichten Erfolge sollten den Ministerpräsidenten zu denken geben, die sich bisher einer einvernehmlichen Regelung versagen, betonte Stöhr: „Die Bundesländer sind jetzt am Zug. Wir kennen ihre spezifischen Probleme und haben uns in substanziellen Punkten wie Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auf sie zu bewegt. Die Länder haben kein einziges schlagendes Argument gegen den neuen Tarifvertrag. Deshalb sollten sie ihn schleunigst auch für ihre Beschäftigten übernehmen, statt Beamte und Angestellte weiter gegeneinander auszuspielen.“
Gegenüberstellung neues und altes Tarifrecht des öffentlichen Dienstes :
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Neu |
Alt |
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Passgenaue Regelungen durch Unterteilung des Tarifwerks in 5 Sparten (Verwaltung, Krankenhäuser und Pflegeheime, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung) |
unüberschaubare Anzahl von Sonderregelungen für die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Dienstes |
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Arbeitszeit im Bund einheitlich 39 Stunden/Woche |
Arbeitszeit
Tarifgebiet |
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Flexibilisierung der Arbeitszeit:
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49 Lohn- und Vergütungsgruppen in verschiedenen Tarifverträgen |
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Schaffung von Konkurrenzfähigkeit durch neue niedrigere Entgeltgruppe
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Outsourcing / Privatisierung einfachster Tätigkeiten |
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Bezahlung nach Lebensalter
(bis zu 15 Stufen) |
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Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe nur noch funktionsabhängig (nicht nach Zeitablauf) |
Bewährungs- und Zeitaufstiege in höhere Lohn- und Vergütungsgruppen (leistungsunabhängig) |
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Familienstand und Kinderzahl spielen für die Bezahlung keine Rolle mehr |
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Variable
Leistungsbezahlung: |
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- Hier geht´s zum Überleitungsrechner (Excel-Tabelle) auf der Homepage der dbb-tarifunion
- Umfangreiche Informationen zum neuen Tarifrecht (dbb tarifunion)
- Download Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)





