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Modernes Tarifrecht

für Bund und Kommunen

Neuer TVöD: Modernes Tarifrecht für Bund und Kommunen

Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Er löst den BAT ab.

Mit dem Tarifvertrag ist nach Einschätzung von DPolG und dbb tarifunion „ein Tarifkompromiss im besten Sinne des Wortes erreicht“ worden.

Der 1. Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Frank Stöhr, würdigte das Vertragswerk nach der Unterzeichnung in Berlin als einen deutlichen Beweis für die Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Die DPolG war bei den abschließenden Beratungen durch die Kollegen Werner Kasel, Gerhard Vieth und Manfred Riehl vertreten.

dbb tarifunion begrüßt Tarifkompromiss - Stöhr: Bundesländer sind jetzt am Zug
Mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und der Kommunen ist nach Einschätzung der dbb tarifunion „ein Tarifkompromiss im besten Sinne des Wortes erreicht“ worden. Der 1. Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Frank Stöhr, würdigte das Vertragswerk nach der Unterzeichnung am 13. September 2005 in Berlin als einen „deutlichen Beweis“ für die Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
„Wir haben gleichzeitig den Standort Deutschland und die Arbeitnehmerrechte der öffentlichen Beschäftigten gestärkt, und wir haben bewiesen, dass beides keine Gegensätze sind“, sagte Stöhr. Der Flächentarif werde erhalten und ein Bezahlungssystem geschaffen, das sicherstellt, dass gleiche Leistung bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen auch gleich bezahlt wird. Der TVöD mache den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft, befähige ihn, auch in Zukunft leistungsfähiges Personal zu gewinnen und entlaste die öffentlichen Haushalte.
Diese erreichten Erfolge sollten den Ministerpräsidenten zu denken geben, die sich bisher einer einvernehmlichen Regelung versagen, betonte Stöhr: „Die Bundesländer sind jetzt am Zug. Wir kennen ihre spezifischen Probleme und haben uns in substanziellen Punkten wie Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auf sie zu bewegt. Die Länder haben kein einziges schlagendes Argument gegen den neuen Tarifvertrag. Deshalb sollten sie ihn schleunigst auch für ihre Beschäftigten übernehmen, statt Beamte und Angestellte weiter gegeneinander auszuspielen.“

Gegenüberstellung neues und altes Tarifrecht des öffentlichen Dienstes :


Neu

Alt

 
Ein einheitliches Tarifwerk für alle (TVöD)

 
Zwei getrennte Tarifwerke für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter 

 Passgenaue Regelungen durch Unterteilung des Tarifwerks in 5 Sparten (Verwaltung, Krankenhäuser und Pflegeheime, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung)

 unüberschaubare Anzahl von Sonderregelungen für die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Dienstes

Arbeitszeit im Bund einheitlich 39 Stunden/Woche

 Arbeitszeit Tarifgebiet
West 38,5 Stunden/Woche,
Ost 40 Stunden/Woche

Flexibilisierung der Arbeitszeit:

  • Ausgleichszeitraum für Schwankungen in der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bis zu 1 Jahr
  • Ausgleichszeitraum für die Vermeidung von Überstundenzuschlägen bis zu 2 Wochen
  • Bei betrieblicher Vereinbarung können bis zu 45 Stunden / Woche bzw. zwischen 6 und 20 Uhr zuschlagsfrei Überstunden angeordnet werden (Arbeitszeitkorridor / Rahmenzeit)
  • bewährte flexible Arbeitszeitregelungen werden durch das neue Tarifrecht nicht eingeschränkt

  
Ausgleichszeitraum bis zu 26 Wochen 
 
Enger Zeitrahmen für Überstundenausgleich (max. 1 Woche

  • 15 Entgeltgruppen in nur einem Tarifvertrag (TVöD)
  • alle Beschäftigten wechseln ins neue System des TVöD (für die Beschäftigten des Bundes vollständige Ablösung des BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O)
  • umfassende tarifliche Überleitungsregelungen unter Wahrung des Besitzstandes (TVÜ Bund)

 49 Lohn- und Vergütungsgruppen in verschiedenen Tarifverträgen

Schaffung von Konkurrenzfähigkeit durch neue niedrigere Entgeltgruppe

  • zusätzlich Möglichkeit, von Entgelttabelle für an- und ungelernte Tätigkeiten abzuweichen, wenn Outsourcing droht

Outsourcing / Privatisierung einfachster Tätigkeiten

  • Berufserfahrung und individuelle Leistung entscheiden über die Höhe des Entgelts
  • Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch verbesserte Bezahlung zu Beginn des Berufslebens

Bezahlung nach Lebensalter (bis zu 15 Stufen)
  

Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe nur noch funktionsabhängig (nicht nach Zeitablauf)

Bewährungs- und Zeitaufstiege in höhere Lohn- und Vergütungsgruppen (leistungsunabhängig)

Familienstand und Kinderzahl spielen für die Bezahlung keine Rolle mehr

 
Bezahlung auch in Abhängigkeit von Familienstand und Kinderzahl

Variable Leistungsbezahlung:
Zukünftig bis zu 8 % der Gesamtentgeltsumme des jeweiligen Arbeitgebers als zusätzliche variable leistungsabhängige Vergütung (Start in 2007 mit 1 %)

 
Keine leistungsabhängigen variablen Bezahlungselemente

 
Schaffung einer neuen sozial gestaffelten Jahressonderzahlung mit gegenüber bisheriger Regelung abgesenkten Volumen ab 2007; eingespartes Volumen dient der Leistungsbezahlung

 
Weihnachtsgeld (82,14% West/ 61,60% Ost)

Urlaubsgeld (255,65 € bzw. 332,34 €)

 
Gesetzliche Entgeltfortzahlung 6 Wochen; danach lediglich Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen

 
Altregelung für rund 60 % der Angestellten im Tarifgebiet West mit Verpflichtung des Arbeitgebers zur vollen Entgeltfortzahlung für ein halbes Jahr

 
Deutliche Reduzierung der Eingruppierungsmerkmale durch schlanke und praktikable Regelung nach Probeläufen Ende 2006

 
Unüberschaubare Eingruppierungsvorschriften: ca. 17.000 Eingruppierungsmerkmale

 
Einführung der Instrumente Führung auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf Probe (bis zu 2 Jahre)

 
Nur dauerhafte Übertragung von Führungspositionen möglich

 
Verbesserung der Mobilität durch Möglichkeiten zum Personalaustausch – insbesondere zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

 
Nur begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Einrichtungen



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